Wer darf ins Rechenzentrum: Elektrofachkraft oder Laie?
Eine gut funktionierende Zugangskontrolle gehört heute zum Standard eines jeden Rechenzentrums. Egal ob mittels Pin-Code, Chip oder Key-Card – Zutritt erhält nur, wer entsprechend autorisiert wurde. Zu den autorisierten Personen gehören in der Regel alle Mitarbeiter der IT-Abteilung und ggfs. des Facility Managements. Neben der Zugangskontrolle weist oftmals ein Schild „Zugang nur für befugtes Personal“ auf die besondere Situation hin. Aber wer ist eigentlich befugt?
Seit Februar 2009 sind FI-Schutzschalter in Endstromkreisen für laienbedienbare Steckdosen bis 20A ein MUSS. Dies wird in der Norm DIN VDE 0100-410 beschrieben. Allerdings sind FI-Schutzschalter im Rechenzentrumsumfeld nicht sonderlich beliebt und das aus zwei Gründen:
Derartige Schutzorgane sind sehr sensibel und können bereits bei 15mA Differenzstrom auslösen. Außerdem müssen sie im Abstand von 6 Monaten manuell ausgelöst werden, um die Funktionalität zu prüfen. Beides zieht unweigerlich eine Unterbrechung des jeweiligen Strompfades nach sich, was im Rechenzentrumsumfeld als „No-Go“ bezeichnet werden darf.
Die Pflicht von FI-Schutzschaltern in Endstromkreisen für laienbedienbare Steckdosen bis 20A wird durch viele Rechenzentrumsbetreiber umgangen, in dem man die Mitarbeiter, welche Zugang zum Rechenzentrum haben, nicht als Laien, sondern als befugte oder befähigte Personen ausweist. Dies geschieht in den meisten Fällen durch einen eingeschränkten Zugang (Zugangskontrolle) und das Anbringen des Hinweisschilds „Zugang nur für befugtes Personal“.
Die zuvor beschriebene Vorgehensweise ist nicht nur fachlich falsch, sondern stellt auch für das Unternehmen, die Geschäftsführung oder den Inhaber im Eskalationsfall ein finanzielles Risiko dar. Je nach Schadenshöhe oder bei Personenschäden sind sogar Gefängnisstrafen für die verantwortlichen Personen nicht auszuschließen. Daher gilt folgendes zu beachten:
Der oder die Geschäftsführer eines Unternehmens müssen nach dem Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) dafür Sorge tragen, dass die Anlagen und Betriebsmittel für die Mitarbeiter keine Gefahr darstellen. Können Sie dies aus elektrotechnischer Sicht nicht selbst beurteilen, sollten sie eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) berufen, ihre Pflichten ganzheitlich zu übernehmen. Die berufene Person muss über eine entsprechende Ausbildung verfügen (Meister, Techniker, etc.) und Erfahrungen im Bereich Elektroinstallation und beim Prüfen elektrischer Anlagen haben. Die VEFK übernimmt quasi die Pflichten der Geschäftsführung für die elektrischen Anlagen des Unternehmens und haftet persönlich dafür. Daher gehören u.a. eine Risikobewertung, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und ein Wartungsplan für die Anlagen zu den Standardaufgaben einer VEFK.
In der Regel sind in großen Unternehmen unter der Leitung der VEFK weitere elektrotechnische Fachkräfte tätig, welche die praktischen Arbeiten übernehmen. Diese Elektrofachkräfte (EFK) verfügen ebenfalls über eine elektrotechnische Ausbildung. Sie sind i.d.R. mit den Gegebenheiten und Anforderungen der zu betreuenden Anlagen sehr vertraut und somit besonders in Rechenzentren ein Höchstmaß an Verfügbarkeit.
Natürlich werden für den sicheren IT-Betrieb eine Vielzahl von IT-Spezialisten benötigt, welche ihre Stärken im Bereich Netzwerktechnik, Hochsprachen (C, C++, Java, SQL, etc.) oder Hardware haben. Diese Mitarbeiter sind aber aus elektrotechnischer Sicht klassische Laien und dürften eigentlich ohne installierte FI-Schutzschalter keinen Zugang zum Rechenzentrum haben. Abhilfe schaffen hier regelmäßige (jährliche) Schulungen bzw. Einweisungen durch die EFK oder VEFK. Im Rahmen dieser Einweisungen werden erlaubte und unerlaubte Tätigkeiten voneinander abgegrenzt und Pflichten zum Erhalt der Funktionalität, aber vor allem für den Erhalt des Personenschutzes definiert. Diese Schulungsmaßnahmen sind als Nachweis zwingend zu dokumentieren.
Autor: Tilo Püschel, © Bachmann GmbH 2018
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